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Inhaltsverzeichnis
A. Geltungsbereich B. Vertragsschluss C. Leistungen D. Preise und Zahlung E. Pflichten des Auftraggebers F. Mängelrüge G. Haftung H. Vertragslaufzeit I. Datenschutz J. Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Meraqen Lab (nachfolgend "Auftragnehmer") und Auftraggebern im Bereich Hausmeisterservice und Gebäudemanagement.

A. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten ergänzende oder abweichende gesetzliche Regelungen.

Auftragnehmer ist: Meraqen Lab, Christoph-Rapparini-Bogen 14-16, 80639 München. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

B. Zustandekommen des Vertrages

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Betreuungsvertrages zustande.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis, das Bestandteil des Betreuungsvertrages ist.

C. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Art, Umfang und Frequenz der Leistungen richten sich nach dem jeweiligen Leistungsverzeichnis.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistungen an qualifizierte Subunternehmer zu vergeben, sofern dies sachlich geboten ist. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.

Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung vorübergehend beeinträchtigen (z.B. Extremwetterereignisse, behördliche Anordnungen), ist der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht für die Dauer des Hindernisses befreit. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Ereignisse.

Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen, die der Auftraggeber kurzfristig anfordert, werden nach Aufwand abgerechnet, sofern kein Pauschalpreis vereinbart ist.

D. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ergibt sich aus dem Betreuungsvertrag. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Monatliche Pauschalvergütungen sind jeweils zum ersten Werktag des laufenden Monats zur Zahlung fällig. Rechnungen für Einzelleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu entrichten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einmal jährlich an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex anzupassen. Eine Ankündigung erfolgt mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten der Anpassung.

Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt.

E. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Schlüssel, Zugangscodes und technische Dokumentationen.

Änderungen, die die Leistungserbringung beeinflussen könnten (z.B. Umbaumaßnahmen, Mieterwechsel, Änderungen der Nutzung), sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer und ggf. beauftragte Subunternehmer die Liegenschaft für die vereinbarten Leistungen zugänglich ist. Kommt es durch Pflichtverletzungen des Auftraggebers zu Verzögerungen oder Mehraufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, anfallende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

F. Mängelrüge und Gewährleistung

Mängel der erbrachten Leistungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Erkennbare Mängel müssen bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen innerhalb von 3 Werktagen nach dem jeweiligen Leistungstermin gemeldet werden.

Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Auftragnehmer sie zu Unrecht, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

G. Haftungsbeschränkung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

H. Vertragslaufzeit und Kündigung

Betreuungsverträge werden in der Regel für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug gerät oder wenn der Auftragnehmer seine Leistungen trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erbringt.

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Kündigung per E-Mail ist zulässig, sofern der Absender eindeutig identifizierbar ist.

I. Datenschutz im Vertragsverhältnis

Im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung werden personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Vertreter verarbeitet. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Verpflichtungen).

Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten Dritter (z.B. Mieter) verarbeitet werden, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in seinem Verantwortungsbereich zuständig.

J. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

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